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Weitere Artikel der Ausgabe Februar 2026:
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Steueränderungsgesetz 2025
Übersicht über nachträglich eingefügte Gesetzesänderungen
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Vorlagepflichten bei Betriebsprüfung
Offenlegung von E-Mails während einer Betriebsprüfung
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Steuererklärungspflichten
Übermittelte E-Daten ersetzen keine Steuererklärung
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Aktivrente
Steuerfreier Hinzuverdienst für Rentner
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Auslandsreisepauschalen 2026
Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtung im Ausland
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Grundsteuer verfassungsgemäß
Bundesfinanzhof zur Verfassungskonformität des Ertragswertverfahrens
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Neue Streitwertgrenzen 2026
Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte auf € 10.000,00
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Kurzarbeitergeld 2026
Kurzarbeitergeld
Kurzarbeit ist eine wertvolle Alternative zu Entlassungen und stellt einen wichtigen Pfeiler zur Sicherung der Arbeitsplätze dar. Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wurde während der Corona-Pandemie von ursprünglich 12 Monaten auf 24 Monate verlängert. Diese Ausnahmeregelung galt ursprünglich nur bis Jahresende 2025.
Vierte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung
Mit der im Dezember 2025 verabschiedeten „Vierten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld“ wurde die maximale Bezugsdauer weiterhin auf 24 Monate festgesetzt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten dadurch Planungssicherheit für die kommenden Monate des Jahres 2026.
Bezugsdauer ab 2027
Die Geltungsdauer der Verordnung ist bis 31.12.2026 befristet. Nach derzeitiger Rechtslage soll ab 2027 wieder die ursprüngliche Bezugsdauer von 12 Monaten gelten.
Stand: 27. Januar 2026
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