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Änderungen steuerlicher Verordnungen
Bundesfinanzministerium plant Änderungen der Steuer-Durchführungsverordnungen Artikel lesen
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Neue steuerliche Erfassung von Immobilienübertragungen an ausländische Erwerber und von Erbfällen der bayerischen Nachlassgerichte Artikel lesen
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Echtzeitüberweisungen
Echtzeitüberweisungen ab Oktober 2025 flächendeckend verfügbar Artikel lesen
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Neufassung des BMF-Schreibens zu energetischen Sanierungsmaßnahmen Artikel lesen
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Doppelte Haushaltsführung bei Hauptwohnung im Haus der Eltern Artikel lesen
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Deutsche Schenkungsteuer für Erwerbe in Schweden Artikel lesen
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Nachträgliche Berichtigung von Steuerbescheiden bei elektronisch übermittelten Daten Artikel lesen

Digitaler Elternnachweis
Pflegeversicherung
Kinderlose Versicherte in der gesetzlichen Pflegeversicherung, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen einen sogenannten Beitragszuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,6 %. Versicherte mit mehr als einem Kind erhalten hingegen einen Beitragsabschlag von 0,25 % pro Kind ab dem zweiten bis zum fünften Kind.
Digitale Erfassung
Zur Umsetzung der Beitragsdifferenzierung gilt seit dem 1. Juli 2025 ein neues digitales Verfahren, das auf Daten des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ElStAM) basiert. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen seit dem 1.7. bei jeder Neueinstellung eine elektronische Meldung an die Deutsche Rentenversicherung senden. Für bereits beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss zusätzlich ein einmaliger Initialabruf bis spätestens 31.12.2025 durchgeführt werden.
Stand: 24. September 2025
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