Joachim Bock Steuerberater

Hintergrundbild Steuernews für Mandanten
Joachim Bock Steuerberater Print Logo

Steuernews für Mandanten

Steuernews abonnieren

Wir bieten Ihnen die Schlagzeilen unserer Steuernews in einem standardisierten Austauschformat an.

Newsletter Anmeldung

Unser Newsletter hält Sie am Laufenden. Füllen Sie einfach das Formular aus und schicken Sie es ab. Dieser Service ist kostenlos.

Weitere Artikel der Ausgabe April 2026:

Altersvorsorgereformgesetz

Altersvorsorgereformgesetz

Stärkung der privaten Altersvorsorge

Die Bundesregierung hat im Februar 2026 einen Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) vorgelegt. Die private Altersvorsorge soll kostengünstiger, renditestärker, unbürokratischer, flexibler, einfacher und transparenter werden. Das verspricht die Bundesregierung im Gesetzentwurf, der Ende Februar in erster Lesung vom Bundestag beraten wurde. Der Bundesrat muss dem Gesetzesvorhaben noch zustimmen.

Einzelheiten

Das Gesetzesvorhaben soll die freiwillige private Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente fördern und umfassend reformieren. Neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten soll künftig auch ein renditeorientiertes Altersvorsorgedepot ohne Garantien zugelassen werden. Geplant sind sogenannte Standard-Altersvorsorge-Depots, bei denen individuelle Entscheidungen nur im Fall einer gewünschten Abweichung von den Standardeinstellungen erforderlich sind.

Auszahlungsphase, Abschlusskosten

Die Auszahlungsphase soll künftig flexibel gestaltet werden. Altersvorsorgende sollen neben lebenslangen Leistungen auch zwischen Auszahlungsplänen bis mindestens zum 85. Lebensjahr wählen können. Die Abschlusskosten für private Altersvorsorgeverträge sollen auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden, sodass die Fixkostenbelastung bei vorzeitigem Vertragswechsel gering bleibt.

Kinderzulagen

Der Gesetzentwurf sieht beitragsproportionale Kinderzulagen vor, die ab Eigenbeiträgen von € 100,00 pro Monat in voller Höhe ausgezahlt werden sollen. Geplant ist eine beitragsproportionale Grundzulage von 30 Cent (ab 2029 35 Cent) für jeden Euro Eigensparleistung bis zu einem jährlichen Betrag von € 1.200,00 Euro sowie 20 Cent für jeden Euro für jährliche Eigenbeiträge von € 1.200,01 bis zu einem Höchstbetrag von € 1.800,00. Die Höchstzulage beträgt € 300,00 pro Kind (Entwurf § 84 Einkommensteuergesetz/EStG).

Stand: 26. März 2026

Bild: Zerbor - stock.adobe.com

Weitere Artikel der aktuellen Ausgabe

Funktionen

Autor

Webdesign by atikon, Linz
Joachim Bock Steuerberater Joachim Bock Steuerberater work Westerwaldstraße 7 65549 Limburg Deutschland work +49 6431 59 15 0 fax +49 6431 59 15 15 bock-steuern.de 50.39198 8.06513
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369