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Weitere Artikel der Ausgabe März 2021:
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Neustarthilfe für Soloselbständige: Was regeln die neugefassten FAQ?
Besonders Soloselbständige sind von der Corona-Pandemie existenziell betroffen. Artikel lesen
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Corona-Tests, Kinderkrankentage, Arbeitsschutz
Die Kostenübernahme für Covid-19-Tests durch den Arbeitgeber stellt keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug bzw. Arbeitslohn dar. Artikel lesen
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Vorabpauschale für 2021
Seit 2019 werden Erträge aus im Regelfall thesaurierenden Investmentfonds mit einer sogenannten Vorabpauschale belastet (vgl. § 16 Absatz 1 Nr. 2 Investmentsteuergesetz/InvStG). Artikel lesen
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Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
Unternehmer erhalten auf Antrag eine Verlängerung der Abgabefristen für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Frist zur Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat (§ 18 Abs. 6 Umsatzsteuergesetz/UStG und §§ 46, 47 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung/UStDV). Artikel lesen
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Rückerstattung Schweizer Quellensteuern
Die Schweiz erhebt 35 % Verrechnungssteuer auf Kapitalerträge. Will der Kapitalanleger eine Doppelbesteuerung vermeiden, muss er eine Anrechnung der gezahlten ausländischen Quellensteuern auf die Abgeltungsteuer veranlassen. Artikel lesen
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Stromkostenersatz für Elektrofahrzeuge
Zur Vereinfachung lässt die Finanzverwaltung seit 2017 monatliche Pauschalen zu (BMF-Schreiben vom 29.9.2020 BStBl 2020 I S. 972). Artikel lesen
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Steuerfallen bei der GmbH-Kapitalrücklage vermeiden
GmbH-Anteilseigner, die „ihrer“ GmbH Eigenkapital zur Verfügung stellen wollen, können dies entweder durch Erhöhung des Stammkapitals oder aber formlos durch Überweisung einer Einlage in die Kapitalrücklage vornehmen. Artikel lesen
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Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
Das Bundesjustizministerium hat im November 2020 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts („Mauracher Entwurf“) veröffentlicht. Artikel lesen

Verbilligte Mahlzeiten und Sachbezugswerte 2021
Freie/unentgeltliche Mahlzeiten für Arbeitnehmer
Erhalten Arbeitnehmer an Arbeitstagen oder auch während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten von ihrem Arbeitgeber, müssen die Mahlzeiten dem laufenden Arbeitslohn als Sachbezug hinzugerechnet werden. Hierzu sind die Mahlzeiten mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu bewerten. Für Mahlzeiten im Kalenderjahr 2021 gelten nach dem BMF-Schreiben vom 28.12.2020 (IV C 5 – S 2334/19/10010 :002) folgende Werte:
€ 3,47 für ein Mittag- oder Abendessen und
€ 1,83 für ein Frühstück.
Der monatliche Gesamtsachbezugswert 2021 für freie oder verbilligte Verpflegung beträgt € 263,00 (vgl. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung BR Drucks 595/20).
Freie Unterkunft
Für die Überlassung einer Unterkunft an volljährige Arbeitnehmer gilt für 2021 ein monatlicher Bezugssatz von € 237,00. Für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für Auszubildende beträgt der Sachbezugswert 2021 für eine Unterkunft € 201,45. Unterkunft heißt aber nicht Wohnung. Die Überlassung einer kompletten Wohnung hat stets mit dem ortsüblichen Mietpreis zu erfolgen. Kann der ortsübliche Mietpreis nicht ermittelt werden, können je nach Ausstattung folgende Pauschsätze pro Quadratmeter angesetzt werden:
€ 4,16 bei normaler Ausstattung und
€ 3,40 bei einfacher Ausstattung der Wohnung (ohne Sammelheizung, Bad oder Dusche).
Stand: 24. Februar 2021
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