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Weitere Artikel der Ausgabe Juni 2022:
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Grundsteuerreform 2022
Ab dem 1.7.2022 müssen Grundbesitzer, Erbbauberechtigte und Land- und Forstwirte Feststellungserklärungen für die Berechnung der neuen Grundsteuerwerte zum 1.1.2022 abgeben. Artikel lesen
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Steuererklärungsfristen 2020-2022
Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz enthält in seiner Entwurfsfassung für durch Steuerberater angefertigte Jahressteuererklärungen 2020 eine weitere Fristverlängerung. Artikel lesen
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KfW-Förderungen im Überblick
Übersicht über die Fördermöglichkeiten für Privatpersonen und Unternehmen durch die staatseigene KfW-Förderbank. Artikel lesen
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Richtsatzsammlung: Zahlen im Rahmen?
Mit Schreiben vom 20.12.2021 (IV A 8-S1544/19/10001:003) veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) die Richtsatzsammlung 2020. Artikel lesen
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Kaufkraftzuschläge 2022
Neues BMF-Schreiben zum steuerfreien Kaufkraftzuschlag Artikel lesen
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Stundenzettel bei Minijobbern
Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, müssen für jeden Minijobber innerhalb von sieben Tagen Beginn, Ende und Dauer der Arbeit erfassen. Artikel lesen
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Abgeltungsteuer auf dem Prüfstand
Einkünfte aus Kapitalvermögen werden mit einer 25%igen Kapitalertragsteuer zzgl. Solizuschlag und ggf. Kirchensteuern besteuert (sogenannte Abgeltungsteuer). Artikel lesen

Transparenzregister
Transparenzregister
Beim Transparenzregister handelt es sich um ein vom Bundesanzeiger-Verlag geführtes Zentralregister zur Sammlung und zum Abruf der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen (www.transparenzregister.de). Als wirtschaftlich Berechtigte gelten nach der Definition des Geldwäschegesetzes (§ 3 GwG) natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine juristische Person oder Vermögensmasse steht oder auf deren Veranlassungen Handlungen jeglicher Art durchgeführt werden oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird. Bei juristischen Personen zählen zu den wirtschaftlich Berechtigten natürliche Personen, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile der juristischen Person halten, mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren oder auf vergleichbare Weise, etwa durch Absprachen, Kontrolle ausüben.
Meldefrist bis zum 30.6.2022
Für Kapitalgesellschaften wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften, Europäische Genossenschaften oder Partnerschaften endet die Übergangsfrist für die Meldung ihrer Anteilseigner bzw. der wirtschaftlich Berechtigten nach obiger Definition am 30.6.2022. Nur in allen anderen Fällen (z. B. eingetragene Personengesellschaften) endet die Übergangsfrist bis spätestens zum 31.12.2022.
Stand: 25. Mai 2022
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