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Weitere Artikel der Ausgabe April 2021:
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Drittes Corona-Steuerhilfegesetz
Die anhaltenden Pandemie-bedingten Einschränkungen bedeuten für viele Branchen nach wie vor große Herausforderungen. Artikel lesen
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Nutzungsdauer für Computerhardware und Software
Computerhardware und die zum Betrieb und zur Nutzung dieser Hardware erforderliche Software sind ein wesentlicher Bestandteil eines Homeoffice. Artikel lesen
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Steuerfreier Ebay-Verkauf
Die Finanzverwaltung unterstellt im Regelfall Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn Privatverkäufe über die Internet-Plattform „Ebay“ durchgeführt werden. Artikel lesen
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Kapitalerträge: BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer
Bestimmte als Inhaberschuldverschreibung ausgekleidete Wertpapiere wie das „Xetra-Gold“ räumen dem Inhaber ein Recht auf die Auslieferung des darin verbrieften Goldbestandes ein. Artikel lesen
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Doppelbesteuerung von Renten
Mit dem Alterseinkünftegesetz kam der Gesetzgeber den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften ab dem Jahr 2005 nach. Artikel lesen
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Totalverluste aus Termingeschäften und Aktienverkäufen geltend machen
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde für Verluste aus Termingeschäften eine Verrechnungsbeschränkung eingeführt. Artikel lesen
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Corona-bedingt ausbleibende Mieten
Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW) hat in der Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 2020/16 die Ergebnisse der Beratungen auf Bund-/Länderebene erörtert. Artikel lesen

Automatischer Informationsaustausch
Zwischenstaatlicher Austausch von Finanzinformationen
Seit 2017 tauschen rund 100 Staaten Informationen über Anlagekonten und Depots von Kontoinhabern aus, die ihren Wohnsitz im jeweils anderen Staat haben. Der Informationsaustausch erfolgt regelmäßig zum 30.9. eines Jahres. Gemeldet werden die Jahresschlussdaten des Vorjahres. Am 30.9.2021 erfolgt also die Mitteilung von Kontosalden zum 31.12.2020. Der Informationsaustausch ist im deutschen Steuerrecht im Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) geregelt.
Vorläufige Staatenliste 2021
Am automatischen Informationsaustausch 2021 nehmen alle EU-Staaten sowie Drittstaaten, die mit der Europäischen Union eine Vereinbarung zum automatischen Informationsaustausch oder mit Deutschland ein entsprechendes Abkommen geschlossen haben, teil. Das BMF veröffentlicht alljährlich eine vorläufige Staatenliste. Die in 2021 voraussichtlich teilnehmenden Staaten sind im BMF-Schreiben vom 11.2.2021 (IV B 6 - S 1315/19/10030:032) aufgelistet.
Türkei dabei
Auf der vorläufigen Staatenliste 2021 finden sich 109 Staaten, unter anderem auch die Türkei. Die jeweils aktuelle Fassung steht auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) unter www.bzst.bund.de zum Abruf bereit.
Stand: 29. März 2021
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